Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wehadeck AG Basel
1. Gesetze und Normen
Unsere Offerten/Angebote und Arbeiten unterstehen folgenden
Normen und Empfehlungen:
1.1 OR, Schweiz. Obligationenrecht
- Art. 363-379, gesetzliche Bestimmungen über den Werkvertrag
1.2 SIA, Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein
- Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
- Norm SIA 222, Gerüste
- Norm SIA 241, Schreinerarbeiten
- Empf. SIA 242/1, Verputz- und Gipserarbeiten
- Empf. SIA 242/2, Gipserarbeiten/Trockenbau
- Empf. SIA 243, Verputzte Aussenwärmedämmung
- Empf. SIA 118/243, allg. Bedingungen für verputzte Aussenwärmedämmung
- Norm SIA 256, Deckenverkleidungen aus Fertigelementen
- Norm SIA 265/1, Holzbau, ergänzende Festlegungen
2. Akontorechnungen mit Rückbehalt nach SIA-Norm und
Regierechnungen bei grösseren Baustellen
Bei Aufträgen über CHF 10'000.00 und bei kleineren Aufträgen,
welche über eine längere Zeitspanne gehen, stellen wir
entsprechend dem Leistungsstand und dem gelieferten Material
Akontorechnungen mit einem Garantierückbehalt gemäss der
SIA-Norm, welche lautet: 10% bis zu einem Leistungsstand von CHF
200'000.00, dann 5% aber im Minimum CHF 20'000.00 (zwischen CHF
200'000.00 bis CHF 400'000.00 beträgt der Rückbehalt also
immer CHF 20'000.00).
Unser Akontorechnungsläufe sind immer Mitte und Ende jedes
Monats.
Bei grösseren Baustellen werden ohne anders lautende Abmachung
die Regierapporte zirka wöchentlich mit Sammelrechnung
fakturiert.
3. Anzahlungen bei Aufträgen mit hohem Materialanteil
Bei Aufträgen von BKP 277 Elementwände gelten ohne anders
lautende Abmachung folgende Zahlungsmodalitäten:
1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Lieferung/Montagebeginn, 1/3 nach
Fertigstellung der Arbeiten.
Dieselbe Regelung gilt bei Aufträgen mit hohem Materialanteil
(z.B. Sonderanfertigungen spezieller Holzakustikdecken).
4. Zahlungskonditionen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gelten die
Zahlungsfristen 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto,
gerechnet ab Rechnungsdatum.
5. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware und unserer Arbeitsleistung im Eigentum der
Wehadeck.
6. Arbeiten nach Aufwand, Regietarife
Es gelten die aktuell gültigen Verbandtarife vom VSD (Verband
Schweiz. Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme, ergänzt
mit Tarifen für Spezialisten. Allfällige Tarifanpassungen
(Teuerungen) erfolgen in der Regel auf den 1. Januar oder bei
Verzögerungen der Lohnverhandlungen zwischen Verband und
Gewerkschaft auf den 1. April.
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Aktuell gültig seit
dem 1. Januar 2023: |
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Chefmonteur/Vorarbeiter |
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CHF |
125,00 |
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Monteur/Gipser |
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CHF |
108,00 |
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Chauffeur mit Auto |
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CHF |
135,00 |
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Servicemonteur/Kundengipser mit
Fahrzeug |
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CHF |
121,00 |
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Stuckateur/Spezialputze |
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CHF |
139,00 |
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Bau-/Montageleiter |
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CHF |
139,00 |
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Zeitzuschläge für: |
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Samstagsarbeit |
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50% |
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Sonntagsarbeit |
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100% |
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Abendarbeit (20.00 bis 23.00 Uhr) |
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25% |
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Nachtarbeit (23.00 bis 6.00Uhr) |
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100% |
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Die Tarife sind pro Stunde, inkl. Werkzeug, exkl.
Material und exkl. MwSt. |
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7. Pauschalaufträge, Pauschalierung
Steht in unseren Offerten/Verträgen „Rabatt zur
Pauschalierung“ oder „Pauschalrabatt“, so gilt der Auftrag
als Pauschalauftrag.
Sollte es bei einem Pauschalauftrag/-werkvertrag während der
Bauphase Mehr- oder Mindermengen geben, so besteht analog der
SIA-Norm 102 Architektenhonorare und dem schweizweit anerkannten
Gentlemen- Agreement bei einer Mengenabweichung pro Position von
über 10% der Anspruch auf eine Mehr- oder Minderabrechnung der
gesamten Abweichung der betreffenden Positionen.
Wehadeck / Ausgabe 1 – gültig ab April 2009 / Verbindlich
ohne Unterschrift |